Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Nach Artikel 35 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sind aus der Mitte des Gemeinderates mindestens ein weiterer Bürgermeister und höchstens zwei weitere Bürgermeister zu wählen.

Der Gemeinderat muss durch Mehrheitsbeschluss entscheiden, ob ein oder zwei weitere Bürgermeister gewählt werden sollen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, dass zwei weitere Bürgermeister gewählt werden (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass zwei weitere Bürgermeister gewählt werden (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.08.2020 14:13 Uhr