Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bau– und Umweltausschusses vom 30.11.2021 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde damals einstimmig versagt, da der gesamte Baukörper als zu massiv beurteilt wurde. Der Bauherr hat nun den Baukörper in der Länge um ca. 2 Meter und in der Breite um ca. 3,5 Meter verkleinert, an der Geschossigkeit und der Gesamthöhe wurde trotz entsprechender Beratung durch die Verwaltung keine Änderungen vorgenommen. Weiterhin sollen neun Wohnungen im Gebäude integriert werden.
Der Neubau soll auf dem Grundstück Fl.Nr. 96/1 Gemarkung Nersingen, innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Im Riedle“ umgesetzt werden, der Bereich ist als Mischgebiet ausgewiesen. Für das gesamte Gebiet setzt der Bebauungsplan ein Vollgeschoss plus Dachgeschoss fest, zulässig sind nur Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen 27 und 35 Grad. Der Kniestock wurde auf 100 cm begrenzt, zu Dachaufbauten trifft der Bebauungsplan keine Aussagen. Die GFZ wurde auf 0,5 und die GRZ auf 0,4 beschränkt. Sämtliche Gebäude in diesem Bereich der Ulmer Straße waren laut Zeichnung und Legende zum Bebauungsplan bereits vor Aufstellung des Plans vorhanden und genießen somit Bestandsschutz nach dem BauGB.
Der Bauherr möchte das Bestandsgebäude (Einfamilienhaus) Ulmer Str. 27 abbrechen und ein Mehrfamilienhaus mit neun Wohneinheiten und Tiefgarage realisieren. Um das Vorhaben in dieser Form genehmigen zu können, müssen insgesamt drei Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden.
Der Bauherr möchte das Mehrfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss (kein Vollgeschoss) errichten und bezieht sich auf die bestehende Nachbarbebauung in der Ulmer Str. 21/23. Bei diesem Gebäude wurden ebenfalls zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss allerdings ohne Kniestock umgesetzt. Das Gebäude wurde wie bereits erwähnt noch vor Aufstellung des rechtskräftigen BPlans erstellt. Durch die Hanglage und die Tiefgarage mit acht Stellplätzen, Abstellräumen und Fahrradraum wirkt das Gebäude auf der Nord-West Seite durchaus dreigeschossig, von der Südansicht/Ulmer Straße ist dies nicht so massiv. Das rückwärtige Gebäude weißt zwei Vollgeschosse (eines im Dach) auf, wie im restlichen Mischgebiet festgesetzt wurde.
Aus dieser Vollgeschossüberschreitung resultiert letztendlich auch die Überschreitung der Geschossflächenzahl, gegenüber dem ersten Antrag beträgt diese nicht mehr 0,75 sondern konnte aufgrund der verkleinerten Kubatur auf 0,67 gedrückt werden.
Die GRZ 2 (Grundflächenzahl für Nebenanlagen nach BauNVO 0,5 der GRZ) wird hingegen wie im vorherigen Antrag um 0,15 überschritten, da sich der Stellplatzbedarf nicht geändert hat. Die GRZ für das Hauptgebäude wird mit 0,34 eingehalten, in der Sitzung vom 30.11.2021 hatte die GRZ noch 0,37. Im Gebäude sollen sechs Dreizimmerwohnungen und drei Zweizimmerwohnungen entstehen. Insgesamt werden die benötigten 15 Stellplätze errichtet, hiervon befinden sich acht in der Tiefgarage. Im Untergeschoss befinden sich weiterhin die nötigen Abstellräume und der Fahrradkeller.
Der Bauherr hat die Nachbarn über das Vorhaben informiert, die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.
Der Bauherr bietet auch eine Umplanung der Wohnungen an, falls dies vom Ausschuss gewünscht wird. Hier würden zwei oder drei Wohnungen, anstatt mit drei Zimmer mit vier Zimmer errichtet und würden somit Wohnraum für Familien schaffen.