Stellungnahme des Marktes Neubeuern im Rahmen der öffentlichen Auslegung als Behörde und Träger öffentlicher Belange zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Samerberg im Bereich der Flur-Nr. 268/1 u. 270/4, Gemarkung Törwang, gemäß §4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 40. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.12.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Neubeuern) | 40. Sitzung des Marktgemeinderates | 07.12.2017 | ö | 7 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat hat Kenntnis von der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Samerberg im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 268/1 und 270/4, Gemarkung Törwang (Änderung landwirtschaftliche Nutzfläche in Gemeinbedarfsfläche).
Nachdem durch die Planung Belange des Marktes Neubeuern nicht tangiert werden, bestehen hierzu keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.08.2018 12:19 Uhr