Vor- und Nachkalkulation der Herstellungsbeiträge und Einleitungsgebühren für die öffentliche Entwässerungsanlage sowie Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 09.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 09.12.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Die Ergebnisse der Nach- und Vorauskalkulation der Entwässerungsgebühren (2022 - 2024) sowie das Ergebnis der Beitragskalkulation für die öffentliche Entwässerungsanlage (2022 - 2024) werden zur Kenntnis genommen. 

Der aktuelle Kalkulationszeitraum wird von bisher 2 Jahren auf 3 Jahre, umfassend die Jahre 2022 bis 2024 verkürzt.

Die aus der Gebührennachkalkulation ermittelte Unterdeckung (2020 - 2021) wird nachgeholt.

Der bisherige in der Kalkulation angewandte Verteilungsschlüssel zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser wird wie in den vorangegangenen Kalkulationszeiträumen für den aktuellen Kalkulationszeitraum 2022 - 2024 beibehalten.

Die Herstellungsbeiträge für die Grundstücks- und Geschossfläche werden folgend gestaffelt:

Beitragssatz incl. Grundstücksanschluss:         2,52 € / m² Grundstücksfläche
                                                  14,50 € / m² Geschossfläche


Beitragssatz ohne Grundstücksanschluss:        2,43 € / m² Grundstücksfläche
                                                 12,91 € / m² Geschossfläche

In den Nacherhebungsfällen einer
nachträglichen Bebauung:                        0,09 € / m² Grundstücksfläche
                                               1,59 € / m² Geschossfläche

Die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser wird von bisher 2,16 €/cbm auf 2,71 €/cbm angepasst. 

Die Gebühr für Niederschlagswasser wird von bisher 0,44 €/m² auf 0,60 €/m² angepasst. 

Zusätzlich wird eine einheitliche Grundgebühr von 38,00 € pro Jahr ab 2022 eingeführt.


Die im Entwurf vorliegende 4. Änderungssatzung vom 10.12.2021 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Neunburg vorm Wald (BGS-EWS) vom 01.01.2004 wird inhaltlich gebilligt. Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. Die Satzung ist auszufertigen und zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.06.2022 08:35 Uhr