Die Ergebnisse der Nach- und Vorauskalkulation der Entwässerungsgebühren (2022 - 2024) sowie das Ergebnis der Beitragskalkulation für die öffentliche Entwässerungsanlage (2022 - 2024) werden zur Kenntnis genommen.
Der aktuelle Kalkulationszeitraum wird von bisher 2 Jahren auf 3 Jahre, umfassend die Jahre 2022 bis 2024 verkürzt.
Die aus der Gebührennachkalkulation ermittelte Unterdeckung (2020 - 2021) wird nachgeholt.
Der bisherige in der Kalkulation angewandte Verteilungsschlüssel zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser wird wie in den vorangegangenen Kalkulationszeiträumen für den aktuellen Kalkulationszeitraum 2022 - 2024 beibehalten.
Die Herstellungsbeiträge für die Grundstücks- und Geschossfläche werden folgend gestaffelt:
Beitragssatz incl. Grundstücksanschluss: 2,52 € / m² Grundstücksfläche
14,50 € / m² Geschossfläche
Beitragssatz ohne Grundstücksanschluss: 2,43 € / m² Grundstücksfläche
12,91 € / m² Geschossfläche
In den Nacherhebungsfällen einer
nachträglichen Bebauung: 0,09 € / m² Grundstücksfläche
1,59 € / m² Geschossfläche
Die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser wird von bisher 2,16 €/cbm auf 2,71 €/cbm angepasst.
Die Gebühr für Niederschlagswasser wird von bisher 0,44 €/m² auf 0,60 €/m² angepasst.
Zusätzlich wird eine einheitliche Grundgebühr von 38,00 € pro Jahr ab 2022 eingeführt.
Die im Entwurf vorliegende 4. Änderungssatzung vom 10.12.2021 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Neunburg vorm Wald (BGS-EWS) vom 01.01.2004 wird inhaltlich gebilligt. Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. Die Satzung ist auszufertigen und zu veröffentlichen.