Neuaufnahme eines Förderkredits durch die Stadt Neunburg vorm Wald für den Anbau und die Sanierung der Grundschule in der Ledererstr. 22 gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 28.04.2016
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Es besteht Einverständnis mit der Aufnahme eines Förderkredits „Energiekredit Kommunal Bayern“ bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt für die Durchführung energetischer Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schaffung eines Anbaus und der Sanierung der Grundschule in der Ledererstr. 22. Der zu 0,00 % (Zinsbindung für 10 Jahre) angebotene Kredit soll mit einer Kreditlaufzeit von 20 Jahren und drei Tilgungsfreijahren in Anspruch genommen werden. Der zulässige Kreditrahmen der Stadt ist dabei zu beachten.
Sollte der Haushalt 2016 bis zur möglichen Darlehensaufnahme noch keine Rechtskraft erlangt haben, so stehen sowohl für die Darlehensaufnahme entsprechende Haushaltseinnahmereste, bzw. für die Investitionen entsprechende Haushaltsausgabereste und Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushalt 2015 zur Verfügung.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die nötigen Anträge für die Kreditaufnahme zu stellen und den erforderlichen Kreditvertrag abzuschließen. Die max. Fördersumme ist dabei auszunutzen. Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.10.2016 13:29 Uhr