Neuaufnahme eines Förderkredits durch die Stadt Neunburg vorm Wald für den Erwerber des Bauhofgeländes gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 28.04.2016
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Es besteht Einverständnis mit der Aufnahme eines Förderkredits „Investkredit Kommunal Bayern“ bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt für den Ankauf des Bauhofgeländes, Fl.Nr. 1409/2 der Gemarkung Neunburg vorm Wald, samt Fahrzeugunterstellhalle und Salzlager am Bärnhof 2 von den Stadtwerken Neunburg vorm Wald Freizeit GmbH
Der zu 0,00 % (Zinsbindung für 10 Jahre) angebotene Kredit soll in Höhe von 600.000,00 Euro mit einer Kreditlaufzeit von 10 Jahren und zwei Tilgungsfreijahren in Anspruch genommen werden. Eine geringfügige Schwankung des Zinssatzes von
0,15 % wird akzeptiert. Sollte der Zinssatz für eine Kreditlaufzeit von 20 Jahren unter 0,15 % liegen, so ist diese Variante mit drei Tilgungsfreijahren zu wählen.
Die Ermächtigung für die Darlehensaufnahme stammt aus dem Haushaltsjahr 2015 und wurde als Haushaltseinnahmerest in das aktuelle Haushaltsjahr übertragen. Da die Investition (Ankauf) erst im Haushalt 2016 veranschlagt wurde, kann der Darlehensabruf erst mit Rechtskraft des Haushalts 2016 erfolgen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die nötigen Anträge für die Kreditaufnahme zu stellen und den erforderlichen Kreditvertrag abzuschließen. Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.10.2016 13:29 Uhr