Anträge der örtlichen Vereine und Institutionen auf Zuschussgewährung gem. den Förderrichtlinien der Stadt Neunburg vorm Wald im Jahr 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 26.01.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Den Vereinen werden, wie im Sachvortrag aufgeführt, die Zuschüsse entsprechend der erlassenen Förderrichtlinien für das Jahr 2023 gewährt und sind bei der Haushaltsplanung bei der Haushaltsstelle 5531.9880 zu veranschlagen. Für die für das Jahr 2023 neu eingegangenen Anträge sind Haushaltsmittel in Höhe von 20.175,66 Euro zu berücksichtigen. Für die Abarbeitung der Anträge aus dem letzten Jahr sind noch Mittel in Höhe von 9.062,85 Euro bereitzustellen. 

Ebenso wird aufgrund der Dringlichkeit der Ersatzbeschaffung des Vereinsbusses für den SC Kleinwinklarn der Abweichung von den Förderrichtlinien zugestimmt und die beantragte Förderung gewährt.

Des Weiteren wird der Umrüstung der Flutlichtanlagen auf LED, wie im Sachvortrag beschrieben, zugestimmt. Zur Finanzierung sind in erster Linie öffentliche Fördermittel und Eigenmittel der Vereine einzusetzen. Werden die Sportplätze auch als Hubschrauberlandeplätze genutzt, so erhöht sich die Förderung aufgrund des öffentlichen Interesses durch die Stadt auf 50 %. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2023 11:09 Uhr