Umsatzsteuerpflicht der Stadt Neunburg vorm Wald, der Eigenbetriebe und der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald; Neuregelung des § 2b UStG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 26.01.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Umsatzbesteuerung der Stadt Neunburg vorm Wald mit den Eigenbetrieben und der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald zur Kenntnis. Mit dem Aufbau und dem dauerhaften Betrieb eines internen Kontrollsystems für Steuern in Bezug auf die Einhaltung steuerlicher Pflichten besteht Einverständnis.

Das alte Umsatzsteuerrecht ist noch bis einschließlich des Jahres 2024 weiterhin anzuwenden. Von dieser Optionsmöglichkeit für die Stadt Neunburg vorm Wald mit ihren Eigenbetrieben und der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald ist Gebrauch zu machen. Die Anwendung des § 2b UStG ist bis zum 01.01.2025 zurückzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2023 11:09 Uhr