Breitbandausbau; Vorstellung der Ergebnisse der Markterkundung zum weiteren Glasfaserausbau in der Stadt Neunburg vorm Wald im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie sowie Festlegung der weiteren Verfahrensschritte und Definition der Förderkulisse - Anpassung des Beschlusses vom 27.07.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.09.2023 ö 2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt auf Basis der Bayerischen Gigabitrichtlinie die in der Sitzung vorgestellten und zugestimmten, geänderten Erschließungsgebiete (1 bis 20) in ein zweistufiges Auswahlverfahren zu führen.

  • Im Verfahren wird eine maximale Höhe des Angebotspreises (Wirtschaftlichkeitslücke) für eine optionale Aufhebung aus wirtschaftlichen Gründen für die Stadt Neunburg vorm Wald in Höhe von 4,0 Mio. € festgelegt.

  • Die Festlegung der Miet- und Verkaufspreise von Leerrohren erfolgt auf folgender Basis:

  1. Verkauf des städtischen Leerrohrnetzes im 
  1. Ortsteil Kröblitz mit rd. 471 m für insgesamt brutto 19.600 €,
  2. Ortsteil Kleinwinklarn mit rd. 62 m für insgesamt brutto 9.800 €,
  3. Ortsteil Seebarn mit rd. 2.251 m für insgesamt brutto 84.200 €,
  4. Gewerbegebiet West mit rd. 369 m für insgesamt brutto 19.600 €,
  5. Ortsteil Penting mit rd. 388 m für insgesamt brutto 5.900 € und
  6. Ortsteil Mitteraschau, Am Kohlschlag mit einer Länge (aus GIS) von 190 m für insgesamt brutto 6.413,07 €.

  1. Verkauf von Leerrohren der Stadtwerke Neunburg vom Wald Strom GmbH in
  1. Heinz-Flessner-Straße mit rd. 740 m für insgesamt brutto 38.317,20 €
(inkl. Straßenquerungen St2151 und St2040)
  1. Äußere Neukirchner Str. mit rd. 16 m für insgesamt brutto 828,48 € und
  2. Heinz-Flessner-Straße, Ende in der Neukirchner Straße mit rd. 280 m für insgesamt brutto 14.498,40 €,
  3. Ortsteil Mitteraschau, Warberger Straße, Verkauf an Stadtwerke mit einer Länge von 245 m (im Anschluss Vermietung) für insgesamt brutto 8.486,93 €.

3. Mietentgelt für die Rohre der Stadtwerke Neunburg vorm Wald Strom GmbH beträgt 
1,55 €/m/Jahr zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und bezieht sich auf die fallweise Nutzung von Speednetzrohren für
a)        Mietdauer von 20 Jahren,
b)        Verwendung von Ein- und Ausstiegsschächten auf Kosten des Mieters (sonstige Unterbrechungen, Verwendung von Rohrabzweigern usw. sind nicht zulässig),
c)        Ein- und Ausstiegsschächte gehen nach Vertragsende in das Eigentum des Vermieters über und 
d)         Anzeige- und Genehmigungspflicht bei Nutzungserweiterung, vorbehaltlich einer Anhebung des Mietpreises.

  • Die Wertungskriterien gemäß Präsentation der Breitbandberatung Bayern vom 27.07.2023, die als Anlage dem Beschluss beigefügt ist, finden weiterhin Anwendung. 

Die Verwaltung wird damit beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.11.2023 12:29 Uhr