Landtags- und Bezirkswahlen 2023; Festlegung der Entschädigung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer (sog. Erfrischungsgeld)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 28.09.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) | Sitzung des Stadtrates | 28.09.2023 | ö | 7 |
Beschluss
Das Erfrischungsgeld für die Landtags- und Bezirkswahlen 2023 wird für jedes Mitglied eines Wahlvorstandes auf 60 € festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.11.2023 12:29 Uhr