Umschuldung eines Darlehens der Stadt Neunburg vorm Wald gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung und der Stadtwerke Neunburg vorm Wald Freizeit GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 05.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 05.11.2015 ö beschließend 3

Beschluss

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Einholung von mindestens drei Angeboten das bestehende Sparkassendarlehen mit der Nummer 6080 124 461 der Stadt Neunburg vorm Wald nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 30.12.2015 unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konditionen umzuschulden, bzw. weiterzuführen. Die Zinsbindung soll dabei aufgrund des derzeit noch günstigen Zinsniveaus möglichst langfristig (10 Jahre) gewählt werden.
Der Stadtwerke Neunburg vorm Wald Freizeit GmbH wird empfohlen, dass Darlehen mit der Nummer 6080 121 913, für das die Stadt Neunburg vorm Wald die Bürgschaft übernommen hat und die Zinsbindung zum 30.12.2015 endet, mit einer zehnjährigen Zinsbindungslaufzeit zu verlängern. Mindestens drei Darlehensangebote sind einzuholen.
Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2016 15:27 Uhr