Neubau eines Religions-, Gebets- und Vereinshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 989 der Gemarkung Neunburg vorm Wald, durch die DITIB Türkisch-Islamische Gemeinde zu Neunburg v. W. e. V., Rötzer Straße 1, 92431 Neunburg vorm Wald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 23.03.2023 ö 1.3

Beschluss

Der Antrag auf Neubau eines Religions-, Gebets- und Vereinshauses auf dem Grundstück         FlNr. 989 der Gemarkung Neunburg vorm Wald durch die DITIB Türkisch-Islamische Gemeinde zu Neunburg vorm Wald e. V., Rötzer Straße 1, 92431 Neunburg vorm Wald, fügt sich nicht in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Das gemeindliche Einvernehmen wird unter dem Vorbehalt erteilt, wenn keine Auswirkungen auf die angrenzenden Einzeldenkmäler und den Ensemblebereich Friedhof entstehen und die Anzahl und die Art der Ausführung der Stellplätze sowie die notwendigen Abstandsflächen und die entsprechende Abstandsflächenübernahmeerklärung vorliegen. 

Einer Abweichung hinsichtlich der Grenzbebauung mit maximal 9 Metern an einer Grundstücksgrenze und maximal 15 Metern auf dem gesamten Grundstück wird von Seiten der Stadt Neunburg vorm Wald als betroffene Nachbarin nicht zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Datenstand vom 28.04.2023 11:29 Uhr