Bauvoranfrage zum Neubau von 4 Einfamilienwohnhäusern auf dem Grundstück FlNr. 1523 der Gemarkung Neunburg durch Frau Rita Lang, Wilbersdorf 4, 92431 Neunburg vorm Wald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 21.07.2016 ö 6

Beschluss

Zur Bauvoranfrage von Frau Rita Lang hinsichtlich der Bebaubarkeit des Grundstücks FlNr. 1523 der Gemarkung Neunburg mit vier Einfamilienwohnhäusern kann leider das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen. Mangels Privilegierungstatbestand nach § 35 Abs. 1 BauGB ist das sonstige Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB) dort auch ausnahmsweise nicht zulässig, weil dadurch öffentliche Belange, wie die Darstellung im Flächennutzungsplan (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB), die Verfestigung und Erweiterung einer Splittersiedlung (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB) und einer geordneten Entwicklung des Gemeindegebiets zuwiderläuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.12.2016 10:52 Uhr