Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand gemäß der Neuregelung des § 2b UStG hier: Abgabe der Optionserklärung bis zum 31.12.2016
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 27.10.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) | Sitzung des Stadtrates | 27.10.2016 | ö | informativ | 1 |
Beschluss
Der Bürgermeister wird ermächtigt, gegenüber dem zuständigen Finanzamt zu erklären, dass die Stadt Neunburg vorm Wald inkl. des Eigenbetriebs Stadtwerke Neunburg vorm Wald und die Spitalstiftung Neunburg vorm Wald von der jederzeit widerrufbaren Optionsmöglichkeit nach § 27 Abs. 22 UStG Gebrauch macht und die bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG bis zum 1. Januar 2021 weiter gelten sollen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.02.2017 08:20 Uhr