Anträge der örtlichen Vereine und Institutionen auf Zuschussgewährung gem. den Förderrichtlinien der Stadt Neunburg vorm Wald im Jahr 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 22.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 22.02.2024 ö beschließend 6

Beschluss 1

Den Vereinen werden, wie im Sachvortrag aufgeführt, die Zuschüsse entsprechend der erlassenen Förderrichtlinien für das Jahr 2024 gewährt und sind bei der Haushaltsplanung bei der Haushaltsstelle 5531.9880 zu veranschlagen. Für kirchliche Einrichtungen lautet die Haushaltsstelle 3701.9880. Für die für das Jahr 2024 neu eingegangenen, richlinienkonformen Anträge sind die entsprechenden Haushaltsmittel im Stadthaushalt einzuplanen. Die zugesagten Förderbeträge werden erst nach der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Haushalts 2024 ausbezahlt und auch nur nach Vorliegen alle Auszahlungsvoraussetzungen gem. der Förderrichtlinien.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Dem Antrag der Freie Wähler Stadtratsfraktion auf Erhöhung der Zuzahlung für Einsatzstiefel der Feuerwehrdienstleistenden von 60,00 € auf 120,00 € pro Paar wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2024 15:56 Uhr