Die Stadt Neunburg vorm Wald ist dem Ausbau erneuerbaren Energien grundsätzlich positiv gegenüber eingestellt. Insbesondere konnte im Herbst 2015 im Ortsteil Penting nach einem umfangreichen Bürgerbeteiligungsprozess und ohne Widerstand die erste Bürgerwindkraftanlage im Landkreis Schwandorf ans Netz gehen.
1.
a) Der Stadtrat lehnt die zusätzlichen Vorranggebietsflächen Nr. SAD 16, östlich Mitterauerbach und Nr. SAD 20, westlich Pissau, ab.
b) Sowohl der Markt Schwarzhofen als auch die Gemeinde Altendorf und Gemeinde Schwarzach bei Nabburg sollen gebeten werden, die Ausweisung dieser Vorranggebiete abzulehnen.
c) Der Stadtrat verkennt hierbei eine Verantwortung für das Gelingen der Energiewende und den Ausbau erneuerbaren Energien nicht.
d) Mit der Rücknahme der vorgenommenen Flächenreduzierung der Vorrangfläche Nr. SAD 06 „östlich Krandorf“ ist der Stadtrat nicht einverstanden.
2.
Der Stadtrat billigt die von der Verwaltung vorbereitete Stellungnahme, die dem Beschluss beigegefügt ist. Diese ist als Stellungnahme der Stadt Neunburg vorm Wald im Rahmen der Beteiligung an den Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord zu übermitteln.
3.
Der Erste Bürgermeister Martin Birner wird gebeten, in der Sitzung des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord die Ausweisung der Vorranggebiete - ggfl. Beantragung einer Einzelabstimmung dazu - abzulehnen.
4.
Hingewiesen wird abschließend darauf, dass die Stadt Neunburg vorm Wald das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von Windenergieanlagen in den geplanten Vorranggebieten Nr. SAD 16 (östlich Mitterauerbach) und Nr. SAD 20 (westlich Pissau) nicht erteilen wird.