Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens durch die Stadt Neunburg vorm Wald für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 21.11.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Einholung von mindestens drei Angeboten, ein Kommunaldarlehen in Höhe von max. 1.500.000,00 Euro unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konditionen aufzunehmen und die erforderlichen Kreditverträge abzuschließen. Die Zinsbindung soll dabei aufgrund des sich derzeit abzeichnenden weiteren Zinsrückgangs möglichst kurzfristig gewählt werden.

Die Summe liegt im Rahmen des von der Rechtsaufsichtsbehörde am 02.10.2024 genehmigten Gesamtbetrages für Kreditaufnahmen für das Haushaltsjahr 2024. Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.01.2025 13:05 Uhr