Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport und Geräteschuppen auf dem Grundstück Fl.Nr. 401 der Gemarkung Fuhrn durch Melanie und Martin Schießl, Neusath 42, 92507 Nabburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses, 14.11.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Dem Antrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport und Geräteschuppen auf dem Grundstück Fl.Nr. 401 der Gemarkung Fuhrn durch Melanie und Martin Schießl, Neusath 42, 92507 Nabburg, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Es erfolgt kein Ausbau der Zufahrt, Erweiterung der Straßenbeleuchtung, Erweiterung des Winterdienstes, Aufstellen von Bushäuschen oder Änderung der Buslinie zu Lasten der Stadt. Insbesondere auf den Abfluss von Oberflächenwasser möchten wir hinweisen. In wieweit das Grundstück von Abschwemmungen und Ablauf von Oberflächenwasser von Nachbargrundstücken betroffen ist, ist uns nicht bekannt. Vom Bauherrn sind entsprechende Maßnahmen zu treffen. Auch im aktuellen Breitbandausbau ist das Grundstück nicht berücksichtigt. Für einen Anschluss hat der Bauherr aufzukommen. Um die gesicherte Erschließung bestätigen zu können sind mit den jeweiligen Ver- und Entsorgungsträgern entsprechende Sondervereinbarungen abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2025 12:16 Uhr