Umschuldung eines Darlehens der Stadt Neunburg vorm Wald gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses, 17.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 17.04.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Einholung von mindestens drei Angeboten das DZHYP-Darlehen mit der Nummer 3324970700 in Höhe von 1 Mio. Euro der Stadt Neunburg vorm Wald, bei dem die Zinsbindung ausgelaufen ist, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konditionen umzuschulden, bzw. weiterzuführen. Bei einer Umschuldung ist das Darlehen in ein Tilgungsdarlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren umzuwandeln. Die Fälligkeit der 1. Tilgungsrate ist am 30.12.2025 mit dann halbjährlicher Zins- und Tilgungsleistung. Die Zinsbindung sollte dabei aufgrund des sich derzeit abzeichnenden Rückgangs des Zinsniveaus möglichst kurzfristig gewählt werden. Über das Ergebnis ist das Gremium entsprechend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2025 09:35 Uhr