Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beschließt den Neuerlass der Verordnung über die verkaufsoffenen Sonntage, welche zukünftig vier verkaufsoffene Sonntage aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Neunburg vorm Wald umfasst:
Ostermarkt (Zweiter Sonntag vor Ostersonntag)
Altstadtfest (Dritter Sonntag im August; fällt dieser Sonntag auf den Sonntag des Marktfestes Schwarzhofen, so kann der Markt auch am Sonntag des Altstadtfestes stattfinden).
Kirchweihmarkt (Dritter Sonntag im Oktober)
Wintermarkt / Wintershopping (Dritter Sonntag im November)
Der Stadtrat legt fest, dass der Ostermarkt und der Kirchweih- und Schmankerlmarkt auch zukünftig als eigenständige Themenmärkte durch die Stadt Neunburg vorm Wald als Veranstalter organisiert werden. Dafür wird jährlich ein Budget von 8.000,00 € zur Verfügung gestellt. An den bestehenden Gebühren für Aussteller wird, wie am 20. Juni 2024 beschlossen, auch weiterhin festgehalten. Für das Altstadtfest wird das Vorgehen ebenso analog zu 2024 umgesetzt.
Es besteht darüber hinaus Einverständnis mit dem den Sitzungsunterlagen beiliegenden Vorschlag zum Neuerlass der Verordnung über verkaufsoffene Sonntage. Dieser Verordnungsentwurf wird dann im öffentlichen Teil einer der nächsten Sitzungen endgültig verabschiedet und tritt dann vorbehaltlich der Beschlussfassung unmittelbar nach der Veröffentlichung in Kraft.
Die Stadt Neunburg vorm Wald tritt als Veranstalter des vierten verkaufsoffenen Sonntages im November (jährlich dritter Sonntag im November) auf.
Die Details dazu sollen im Rahmen einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung mit dem Einzelhandel geregelt werden. Diese ist dann, gemeinsam mit dem Budget und dem Neuerlass der Verordnung, dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.