Bundestagswahl 2017; Festlegung der Entschädigung der WahlhelferInnen (sog. "Erfrischungsgeld")


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 14.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 14.09.2017 ö 6

Beschluss

Das Erfrischungsgeld für die Bundestagswahl 2017 wird entgegen der Regelung des § 10 Abs. 2 Bundeswahlordnung (BWO) für jedes Mitglied des Wahlvorstandes auf 35 € festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.12.2017 17:16 Uhr