Vollzug des Bundes- Immissionsschutzgesetztes (BImSchG); Antrag der Helmut Seebauer Tiefbau GmbH (Antragstellerin) auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für folgendes Gesamtvorhaben (Arbeitstitel: Steinbruch Penting): - Errichtung und Betrieb eines Steinbruchs, in dem gesprengt wird (Abbau), - Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Brechen und Klassieren von abgebautem, natürlichem Gestein (Aufbereitung), - sukzessive Wiederverfüllung des Steinbruches mit standortfremdem Bodenaushub (Verfüllung), jeweils auf der Flurnummer 154 der Gemarkung Penting sowie - Ausbau eines Teilbereiches der Gemeindeverbindungsstraße, die an die Fl.Nr. 154 angrenzt (Straßenbau) Beratung und Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen und Stellungnahme der Stadt Beauftragung einer Konzentrationsflächenplanung mit Beschlussfassung über die 9. Änderung des Flächennutzungsplan (= Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans Gesteinsabbau)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 14.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 14.12.2017 ö 1

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald sieht das immissionsschutzrechtliche Vorhaben der Firma Seebauer Tiefbau GmbH im Widerspruch zu mehreren, schutzwürdigen öffentlichen Belangen im Sinne des § 35 Abs. 1 i.V.m. 2 BauGB. Im Einzelnen wird dazu auf die vorstehenden Ausführungen in der Sitzungsvorlage verwiesen.

Gleichzeitig verkennt der Stadtrat aber nicht die objektive Notwendigkeit zur Granitgewinnung in der Region. Eine solche erscheint auch im Hinblick auf die regionalwirtschaftliche Entwicklung durchaus notwendig und sinnvoll.

Aus Sicht des Stadtrates sollten daher alternative Abbaumöglichkeiten untersucht werden. Hierbei können neben den rechtskräftigen regionalplanerischen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Bodenschätze auch weitere Bereiche in Betracht kommen. Dazu beschließt der Stadtrat die Erstellung einer sog. „Konzentrationsflächenplanung“ mit Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans nach § 35 abs. 3 Satz 3 BauGB, in dem geeignete Gesteins-(Granit-)abbauvorranggebiete zur Steuerung des Abbaus mit dem Ziel festgelegt werden, dass außerhalb kein Gesteinsabbau zulässig ist.

Die Konzentrationsflächenplanung bzw. die Aufstellung des sachlichen (und ggf. räumlichen) Teilflächennutzungsplans ist darauf gerichtet, Flächen im Außenbereich für den Granitabbau mit dem Ziel darzustellen, sie an anderen Stellen im Außenbereich auszuschließen. Die konkreten Flächenvorschläge sind im anstehenden Bauleitplanverfahren unter Beachtung des Abwägungsgebots im Sinne von § 5 Abs. 2 Ziffer 8 BauGB zu erarbeiten.

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beauftragt für diese Konzentrationsflächenplanung bzw. Aufstellung/Änderung des (sachlichen und ggf. räumlichen) Teilflächennutzungsplans das Planungsbüro TB Markert in 86470 Thannhausen auf der Grundlage des Angebotes vom 10. November  2017.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landratsamt Schwandorf als Genehmigungsbehörde des immissionsschutzrechtlichen Antrages der Firma Helmut Seebauer Tiefbau GmbH fristgerecht den Antrag nach § 15 Abs. 1 Satz 3 BauGB auf Zurückstellung des „Baugesuches“ vorzulegen.

Abschließend stellt der Stadtrat fest, dass das gemeindliche Einvernehmen aufgrund dieser Sachlage zum Vorhaben der Firma Helmut Seebauer Tiefbau GmbH bezüglich des Steinbruchs Penting  n i c h t   erteilt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 31.07.2019 15:06 Uhr