Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 25.06.2015 ö 1.2

Beschluss

Auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs des Ingenieurbüros für Bauwesen Brandl & Preischl aus Cham vom 11. Juni 2015 ist die förmliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die beteiligten sind darauf hinzuweisen, dass die erforderliche landesplanerische Überprüfung erfolgt in Form eines vereinfachten Raumordnungsverfahrens nach Art. 26 BayLplG im Rahmen des Bauleitplanverfahrens durchgeführt wird. Hierzu werden der Regierung der Oberpfalz die im Bauleitplanverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen (inkl. der Äußerungen der Öffentlichkeit) übermittelt. Die Beteiligten sind daher schon im Anschreiben aufzufordern, soweit aus jeweiliger Sicht geboten, zu dem Vorhaben auch unter überörtlichen Gesichtspunkten Stellung zu nehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Datenstand vom 04.08.2016 15:16 Uhr