Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Änderung der best. Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen in der Äußeren Neukirchner Str. 5, 92431 Neunburg vorm Wald auf Fl.Nr. 823/36, Gem. Neunburg vorm Wald durch die Nutzung der vorhandenen Halle zur Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen in Ballenform innerhalb der Halle mit einer Erhöhung der Lagerkapazität um 1.200 t durch die Firma Lober


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses, 22.10.2015

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Erweiterung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen auf FlNr. 823/36, Gemarkung Neunburg vorm Wald wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2016 15:22 Uhr