Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Änderung der best. Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen in der Äußeren Neukirchner Str. 5, 92431 Neunburg vorm Wald auf Fl.Nr. 823/36, Gem. Neunburg vorm Wald durch die Nutzung der vorhandenen Halle zur Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen in Ballenform innerhalb der Halle mit einer Erhöhung der Lagerkapazität um 1.200 t durch die Firma Lober
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses, 22.10.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) | Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses | 22.10.2015 | ö | 3 |
Beschluss
Der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Erweiterung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen auf FlNr. 823/36, Gemarkung Neunburg vorm Wald wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.08.2016 15:22 Uhr