Auf Grund § 10 des Baugesetzbuches und Art. 23 der Gemeindeordnung erlässt der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald folgende
Satzung
über den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Pfalzgrafencenter“
in Neunburg vorm Wald
§ 1 Inhalt
Der vom Ingenieurbüro Brandl & Preischl, Weinbergstraße 28, 93413 Cham, ausgearbeitete Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Pfalzgrafencenter“ in Neunburg vorm Wald in der Fassung vom 17. Dezember 2015 wird hiermit als Satzung nach § 10 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem beiliegenden Planteil in der Fassung vom 17. Dezember 2015 und der textliche Inhalt des Bebauungsplans aus den textlichen Festsetzungen und dem Planteil.
Bestandteile des Bebauungsplans für das Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Pfalzgrafencenter sind:
1. Begründung, textliche Festsetzungen, Umweltbericht, Grünordnungsplan des Büros Brandl & Preischl aus Cham in der Fassung vom 17. Dezember 2015
2. Vorhaben- und Erschließungsplan des Büros Brandl & Preischl aus Cham in der Fassung vom 17. Dezember 2015
3. Verträglichkeitsuntersuchung der CIMA Management & Beratung GmbH vom 2. März 2015
4. Schalltechnische Untersuchung der Planungsgemeinschaft GEO.VER.S.UM aus Cham vom 16. Dezember
2015
5. Verkehrsplanerische Überprüfung der öffentlichen Erschließung der Planungsgemeinschaft GEO.VER.S.UM aus Cham vom 15. Oktober 2015
6. Stellungnahme der Regierung der Oberpfalz, Höhere Landesplanungsbehörde vom 4. November 2015 zur Raumverträglichkeit des Vorhabens,
7. Durchführungsvertrag vom 10. Dezember 2015
§ 2 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Neunburg vorm Wald, ________________
Stadt Neunburg vorm Wald
Martin Birner
Erster Bürgermeister