Aufstellung eines Bebauungsplans für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage und 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Neunburg vorm Wald mit Darstellung eines Sondergebietes "Photovoltaik" Antrag der Energiebauern GmbH in Sielenbach auf Durchführung der Bauleitplan-Verfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 12.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 12.04.2018 ö 2

Beschluss 1

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Neunburg vorm Wald“

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald entspricht dem Antrag der Energiebauern GmbH und beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen, qualifizierten Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung für das Sondergebiet „Photovoltaik“ nach § 12 i.V.m. § 30 BauGB. Der Geltungsbereich des auszuweisenden Sondergebietes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 888, 889, 891 und 892 der Gemarkung Neunburg vorm Wald sowie auf den Flurstück 909 der Gemarkung Meißenberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Beschluss 2

9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Neunburg vorm Wald

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beschließt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neunburg vorm Wald zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“. Der Änderungsbereich umfasst folgende Grundstücke:

Fl.Nrn:        886, 887/1 (Teilfläche), 888, 889, 890, 890/1, 891, 892
jeweils der Gemarkung Neunburg vorm Wald
und
FlNr.                909
der Gemarkung Meißenberg

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8

Beschluss 3

Vorbereitung der Verfahrensschritte, insbesondere des Durchführungsvertrages

Die Verwaltung wird gemeinsam mit dem Vorhaben- und Erschließungsträger beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte, insbesondere den erforderlichen Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, vorzubereiten. Sämtliche im Zusammenhang mit der Sondergebietsausweisung anfallenden Kosten (Kosten des Bebauungsplans mit Grünordnung, Flächennutzungsplan-Änderung, Ausgleichs- und Ersatzflächenregelung, Gutachterkosten einschl. einer angemessenen Verwaltungskostenpauschale und –soweit erforderlich – Kosten einer Rechtsberatung) sind vom Vorhaben- und Erschließungsträger zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8

Datenstand vom 03.01.2019 16:39 Uhr