Umbau der bestehenden Lagerhalle in eine LKW-Unterstellhalle mit Reparaturwerkstatt - Antrag auf Nutzungsänderung - auf dem Grundstück FlNr. 553/5 der Gemarkung Neunburg durch Werner Steininger, Ledererstraße 19, 92431 Neunburg vorm Wald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses, 02.08.2018

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Zum Antrag auf Nutzungsänderung auf dem Grundstück Fl.Nr. 553/5 der Gemarkung Neunburg vorm Wald auf Umbau der bestehenden Lagerhalle in eine LKW-Unterstellhalle mit Reparaturwerkstatt durch Werner Steininger stellt der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss zunächst fest, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich der vom Stadtrat beschlossenen Veränderungssperre nach § 14 BauGB befindet. Zum Vorhaben des Antragstellers wird eine Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 3 der Satzung über die Veränderungssperre zugelassen und das gemeindliche Einvernehmen hierfür erteilt. Durch eine entsprechende Betriebsbeschreibung bzw. durch die notwendigen Auflagen ist sicher zu stellen, dass das beantragte Vorhaben die Planungsziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans nicht wesentlich erschwert oder gar unmöglich macht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2019 16:28 Uhr