Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Festsetzung von Gesteinsabbaugebieten im Gemeindegebiet; Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 19.04.2018 ö 2

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Neunburg v. Wald beschließt die Aufstellung eines sachlichen Teil-flächennutzungsplans Hartgesteinsabbau gemäß § 5 Abs. 2b BauGB i.V.m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Ziel der Aufstellung ist es, Konzentrationsflächen auszuweisen und dort den Granitabbau zu ermöglichen; an anderer Stelle sollen Abbauvorhaben für Granit und Gneis dann ausgeschlossen werden. Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplans umfasst den gesamten Außenbereich des Stadtgebietes.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Die Verwaltung und TB|MARKERT werden beauftragt, den Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans Granit- und Gneisabbau auf Grundlage der heutigen Beratungsergebnisse auszuarbeiten und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2019 16:37 Uhr