Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 337, Gemarkung Seebarn durch Eheleute Josef Zollner und Kerstin Wollender-Zollner, Neunburger Str. 9, Seebarn, 92431 Neunburg vorm Wald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses, 11.04.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 337 der Gemarkung Seebarn wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Um die für die Bauvoranfrage erforderliche gesicherte Erschließung bestätigen zu können, muss  der Antragsteller vor der Weiterleitung der Bauvoranfrage mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe und den Stadtwerken Neunburg vorm Wald noch eine Sondervereinbarung zum Anschluss an die Wasserversorgungsanlage abschließen. Straßenbautechnische Maßnahmen, wie z. B. Asphaltierung des Weges wären vom Grundstückseigentümer selbst, auf eigene Kosten zu veranlassen. Die Räum-  und Streupflicht des Weges obliegen dem jeweiligen Eigentümer des Baugrundstücks.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.06.2020 08:27 Uhr