Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 48 der Gemarkung Mitteraschau durch Ino Göllner und Peter Böckl, Friedrich-Ebert-Straße 28, 92637 Weiden in der Oberpfalz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses, 23.05.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Dem Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 48 der Gemarkung Mitteraschau durch Ino Göllner und Peter Böckl, Friedrich-Ebert-Straße 28, 92637 Weiden in der Oberpfalz wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Um die gesicherte Erschließung bestätigen zu können, muss der Antragsteller vor der Weiterleitung der Bauvoranfrage mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe und den Stadtwerken Neunburg vorm Wald noch eine Sondervereinbarung zum Anschluss an die Wasserversorgungsanlage abschließen. Straßenbautechnische Maßnahmen, wie z. B. Asphaltierung des Weges wären vom Grundstückseigentümer selbst, auf eigene Kosten zu veranlassen. Die Räum- und Streupflicht des Weges obliegt dem jeweiligen Eigentümer des Baugrundstücks.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.06.2020 08:34 Uhr