Vorlage und Feststellung der Jahresrechnung 2017 der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald; Ergebnisverwendungen und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 27.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 27.06.2019 ö beschließend 3

Beschluss 1

Feststellung der Jahresrechnung (A)
Die Jahresrechnung 2017 wird wie vorgelegt vom Stadtrat festgestellt.
Die Jahresergebnisse 2017 sind wie folgt zu verwenden:


Buchungskreis 2 (Alten- und Pflegeheim Marienheim):

Jahresergebnis        Euro
2017:        + 179.032,52

Der Jahresüberschuss 2017 ist auf neue Rechnung vorzutragen.


Buchungskreis 3 (Seniorenwohnanlage):

Jahresergebnis        Euro
2017:        + 4.830,16

Der Jahresüberschuss 2017 ist auf neue Rechnung vorzutragen.


Buchungskreis 4 (Spitalhof und sonstige Mietwohnungen):

Jahresergebnis        Euro
2017:        + 7.643,73

Der Jahresüberschuss 2017 ist auf neue Rechnung vorzutragen.


Buchungskreis 5 (Land- und Forstwirtschaft):

Jahresergebnis        Euro
2017:        + 132.057,64

Vom Jahresüberschuss 2017 sind 96.420,96 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen und 35.636,68 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Entlastung (B)
Über die Jahresrechnung 2017 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt
(Bürgermeister wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt - Art. 49 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.06.2020 08:35 Uhr