Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 232/1 der Gemarkung Kröblitz durch Ingeborg Schoberth, Am Druidenstein 2, 92431 Neunburg vorm Wald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses, 04.07.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 232/1 der Gemarkung Neunburg vorm Wald von Ingeborg Schobert, Am Druidenstein 2, 92431 Neunburg vorm Wald, kann leider nicht in Aussicht gestellt werden.

Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen. Mangels Privilegierungstatbestand nach § 35 Abs. 1 BauGB ist das sonstige Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB) dort auch ausnahmsweise nicht zulässig, weil dadurch öffentliche Belange, wie die Darstellung im Flächennutzungsplan (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB), zuwiderläuft und die Erschließung hinsichtlich Ver-, Entsorgung und öffentlicher Straße nicht gesichert ist (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.06.2020 08:38 Uhr