Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans sowie Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 25.07.2019 ö 3.2

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung für ein Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel und Wohnen“ nach § 11 BauNVO auf dem ehemaligen Gärtnereiareal an der Neukirchner Straße. Das Sondergebiet führt die Bezeichnung „Alte Gärtnerei - Stadtmarkt und Wohnen“.

Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans umfasst die im vorstehenden Lageplanauszug markierte Fläche, insgesamt 14.010 m², bestehend aus dem Grundstück Fl.Nr 621, 621/2, 779/4, 779/2, 779/3, 769, 768, 767, 745/3, 746/10, 779/110, 779/111, 746 (Teilfläche) und 779/96 (Teilfläche) jeweils der Gemarkung Neunburg vorm Wald.

Gleichzeitig beschließt der Stadtrat die 10. Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans für den ebenfalls im beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich. Dieser umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 621, 621/2, 779/4, 779/2, 779/3, 769, 768, 767, 745/3, 746/10, 779/110, 779/111, 746 (Teilfläche) und 779/96 (Teilfläche) jeweils der Gemarkung Neunburg vorm Wald.

Die Verwaltung wird beauftragt, zu beiden Bauleitplänen das Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren mit der Bekanntmachung des Aufstellungs-/Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.06.2020 08:40 Uhr