Aufstellung eines Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung für das Baugebiet "Nördlich der Stephanstraße III"; Aufstellungsbeschluss, Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung, Durchführung im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 19.09.2019 ö 2

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung für das Baugebiet „Nördlich der Stephanstraße III“ in Neunburg vorm Wald.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit den FlNrn.  959, 960 und die Teilflächen aus den Grundstücken mit den FlNrn. 929/2, 1040/22 sowie 1051 der Gemarkung Neunburg vorm Wald und führt die Bezeichnung „Nördlich der Stephanstraße III“.

Folgende vorrangigen Planungsziele werden verfolgt:

  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
  • Schaffung von Einzelbaugrundstücken
  • Schaffung der Voraussetzungen zur Sicherung der notwendigen Erschließung
  • Möglichst großzügige Festsetzungen, allerdings unter Berücksichtigung der topographischen Situation und der städtebaulichen Wirkungen
  • Förderung bzw. Unterstützung regenerativer Energienutzung
  • Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes

Die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan erfolgt im sog. „beschleunigten Verfahren“ gem. § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 1 Satz 2 und § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz entfällt (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB).

Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und von der fr ühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).

Auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs des Ingenieurbüros Weiß, Beraten und Planen GmbH, vom 19. September 2019 ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 a BauGB sowie die gleichzeitige Beteiligung und Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.06.2020 08:46 Uhr