1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag zur Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums in der Stadt Neunburg vorm Wald.
2. Der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung (Internist und Chirurg) und Erbringung vertragsärztlicher und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung wird zugestimmt. Das Medizinische Versorgungszentrum soll ab 1. Januar 2020 in der Rechtsform eines Eigenbetriebs nach Art. 88 der Bayerischen Gemeindeordnung geführt und betrieben werden.
3. Die Betriebssatzung für das „Gesundheitszentrum Ostoberpfalz“ vom 25. November 2019, wird beschlossen. Die Satzung ist auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
4. Zu Mitgliedern des Gesundheitsausschuss werden die nachfolgenden Mitglieder des Stadtrates bestellt und entsendet; weiterhin werden die nachfolgenden Ersatzmitglieder bestellt:
Vorname, Name des Ausschussmitglieds Vertreter:
1. Thomas Albang 1. Vertreter: Klaus Zeiser
2. Vertreter: Verna Binder
3. Vertreter: Andrea Troidl
2. Marianne Deml 1. Vertreter: Klaus Zeiser
2. Vertreter: Verna Binder
3. Vertreter: Andrea Troidl
3. Hans Eckl 1. Vertreter: Florian Meier
2. Vertreter: Georg Bottenhofer
3. Vertreter: Konrad Hoch
4. Harald Klatzka 1. Vertreter: Klaus Zeiser
2. Vertreter: Verna Binder
3. Vertreter: Andrea Troidl
5. Walter Drexler 1. Vertreter: Florian Meier
2. Vertreter: Georg Bottenhofer
3. Vertreter: Konrad Hoch
6. Martin Scharf 1. Vertreter: Florian Meier
2. Vertreter: Georg Bottenhofer
3. Vertreter: Konrad Hoch
7. Alexander Trinkmann 1. Vertreter: Klaus Zeiser
2. Vertreter: Verna Binder
3. Vertreter: Andrea Troidl
8. Dr. Christoph von Wenz zu Niederlahnstein 1. Vertreter: Klaus Zeiser
2. Vertreter: Verna Binder
3. Vertreter: Andrea Troidl
9. Margit Reichl 1. Vertreter: Klaus Zeiser
2. Vertreter: Verna Binder
3. Vertreter: Andrea Troidl
10. Margot Weber 1. Vertreter: Herbert Wartha
2. Vertreter: Erich Schmid
5. Zum Betriebsleiter wird bestellt:
6. Der Stadtrat beauftragt und ermächtigt zudem den Ersten Bürgermeister und die Verwaltung, alle erforderlichen Handlungen für die Gründung bzw. Einrichtung des Medizinisches Versorgungszentrums, Gesundheitszentrum Ostoberpfalz, zu tätigen und zu diesem Zweck die beiden (chirurgische und internistische) Facharztpraxen zu erwerben. Ergeben sich hierbei Änderungen redaktioneller Art oder von untergeordneter Bedeutung im Businessplan und dem Eckpunktepapier, bedarf es keiner erneuten Beschlussfassung des Stadtrats.
7. Das Startkapital des Eigenbetriebs „Gesundheitszentrum Ostoberpfalz“ beträgt 700.000 Euro. Dieser Betrag ist im städtischen Haushalt 2020 als Einlage der Stadt an den Eigenbetrieb zu veranschlagen.