Die Ergebnisse der Nach- und Vorauskalkulation der Entwässerungsgebühren (2020 - 2021) sowie das Ergebnis der Beitragskalkulation für die öffentliche Entwässerungsanlage (2020 - 2020) werden zur Kenntnis genommen.
Der aktuelle Kalkulationszeitraum wird von bisher 4 Jahren auf 2 Jahre, umfassend die Jahre 2020 bis 2021 verkürzt.
Die aus der Gebührennachkalkulation ermittelte Unterdeckung (2016 - 2019) wird nicht nachgeholt.
Der bisherige in der Kalkulation angewandte Verteilungsschlüssel zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser wird wie in den vorangegangenen Kalkulationszeiträumen für den aktuellen Kalkulationszeitraum 2020 - 2021 beibehalten.
Die Herstellungsbeiträge für die Grundstücks- und Geschossfläche wird folgend gestaffelt:
Beitragssatz incl. Grundstücksanschluss: 2,37 € / m² Grundstücksfläche
13,54 € / m² Geschossfläche
Beitragssatz ohne Grundstücksanschluss: 2,26 € / m² Grundstücksfläche
11,92 € / m² Geschossfläche
In den Nacherhebungsfällen einer
nachträglichen Bebauung: 0,11 € / m² Grundstücksfläche
1,62 € / m² Geschossfläche
Die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser wird von bisher 1,74 €/cbm auf 2,16 €/cbm angepasst.
Die Gebühr für Niederschlagswasser wird von bisher 0,39 €/m² auf 0,44 €/m² angepasst.
Die im Entwurf vorliegende 3. Änderungssatzung vom 25.11.2019 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Neunburg vorm Wald (BGS-EWS) vom 01.01.2004 wird inhaltlich gebilligt. Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. Die Satzung ist auszufertigen und zu veröffentlichen.