Vor- und Nachkalkulation der Herstellungsbeiträge und Einleitungsgebühren für die öffentliche Entwässerungsanlage sowie Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 25.11.2019 ö beschließend 2

Beschluss

Die Ergebnisse der Nach- und Vorauskalkulation der Entwässerungsgebühren (2020 - 2021) sowie das Ergebnis der Beitragskalkulation für die öffentliche Entwässerungsanlage (2020 - 2020) werden zur Kenntnis genommen.

Der aktuelle Kalkulationszeitraum wird von bisher 4 Jahren auf 2 Jahre, umfassend die Jahre 2020 bis 2021 verkürzt.

Die aus der Gebührennachkalkulation ermittelte Unterdeckung (2016 - 2019) wird nicht nachgeholt.

Der bisherige in der Kalkulation angewandte Verteilungsschlüssel zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser wird wie in den vorangegangenen Kalkulationszeiträumen für den aktuellen Kalkulationszeitraum 2020 - 2021 beibehalten.

Die Herstellungsbeiträge für die Grundstücks- und Geschossfläche wird folgend gestaffelt:

Beitragssatz incl. Grundstücksanschluss:          2,37 € / m² Grundstücksfläche
                                               13,54 € / m² Geschossfläche

Beitragssatz ohne Grundstücksanschluss:          2,26 € / m² Grundstücksfläche
                                               11,92 € / m² Geschossfläche

In den Nacherhebungsfällen einer
nachträglichen Bebauung:                        0,11 € / m² Grundstücksfläche
                                               1,62 € / m² Geschossfläche

Die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser wird von bisher 1,74 €/cbm auf 2,16 €/cbm angepasst.

Die Gebühr für Niederschlagswasser wird von bisher 0,39 €/m² auf 0,44 €/m² angepasst.

Die im Entwurf vorliegende 3. Änderungssatzung vom 25.11.2019 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Neunburg vorm Wald (BGS-EWS) vom 01.01.2004 wird inhaltlich gebilligt. Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. Die Satzung ist auszufertigen und zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5

Datenstand vom 04.06.2020 08:54 Uhr