Ausweisung von Bauflächen im Ortsteil Seebarn; Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13 b BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 25.11.2019 ö 3

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das geplante Baugebiet im Ortsteil Seebarn. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem beiliegenden Bebauungsplan-Entwurf des Ingenieurbüros Weiß, Beraten und Planen GmbH, vom 25.11.2019.

Das künftige Baugebiet sowie der Bebauungsplan führen die Bezeichnung „Seebarn-Nord“.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan erfolgt im sog. „be-schleunigten Verfahren“ gem. § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 1 Satz 2 und § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz entfällt (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB).

Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

Auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs des Ingenieurbüros Weiß, Beraten und Planen GmbH, vom 25.11.2019 ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 a BauGB sowie die gleichzeitige Beteiligung und Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.06.2020 08:54 Uhr