Neubau eines Bungalows auf dem Grundstück Fl.Nr. 208/1 der Gemarkung Kleinwinklarn durch Stephanie und Michael Weindler, Hausackerweg 4, 92431 Neunburg vorm Wald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses, 17.10.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben von Sandra Stephanie und Michael Weindler auf Neubau eines Bungalows mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 208/1 der Gemarkung Kleinwinklarn wird erteilt.

Um die für den Bauantrag erforderliche gesicherte Erschließung bestätigen zu können, muss der Antragsteller vor der Weiterleitung der Bauvoranfrage mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe und den Stadtwerken Neunburg vorm Wald noch eine Sondervereinbarung zum Anschluss an die Wasserversorgungsanlage abschließen. Straßenbautechnische Maßnahmen, wie z. B. Asphaltierung des Weges wären vom Grundstückseigentümer selbst, auf eigene Kosten zu veranlassen. Die Räum-  und Streupflicht des Weges obliegen dem jeweiligen Eigentümer des Baugrundstücks.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.06.2020 08:49 Uhr