Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 49 der Gemarkung Mitteraschau durch Josef Bauer, Oberaschau 5, 92431 Neunburg vorm Wald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 49 der Gemarkung Mitteraschau durch Josef Bauer, Oberaschau 5, 92431 Neunburg vorm Wald wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Um die gesicherte Erschließung bestätigen zu können, muss der Antragsteller vor der Weiterleitung der Bauvoranfrage mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe und den Stadtwerken Neunburg vorm Wald noch eine Sondervereinbarung zum Anschluss an die Wasserversorgungsanlage abschließen. Straßenbautechnische Maßnahmen, wie z. B. Asphaltierung des Weges, wären vom Grundstückeigentümer selbst, auf eigene Kosten zu veranlassen. Die Räum- und Streupflicht des Weges obliegt dem jeweiligen Eigentümer des Baugrundstücks.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2021 09:03 Uhr