Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Doppelgarage und Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 699 der Gemarkung Kemnath bei Fuhrn durch Susanne und Jürgen Scherl, Wundsheim 9, 92431 Neunburg vorm Wald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses, 25.06.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Doppelgarage und Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 699 der Gemarkung Kemnath bei Fuhrn durch Susanne und Jürgen Scherl, Wundsheim 9, 92431 Neunburg vorm Wald, wird das gemeindliche Einvernehmen n i c h t erteilt.

Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen. Mangels Privilegierungstatbestand nach § 35 Abs. 1 BauGB ist das sonstige Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB) dort auch ausnahmsweise nicht zulässig, weil dadurch öffentliche Belange, wie die Darstellung im Flächennutzungsplan (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB), die Verfestigung und Erweiterung einer Splittersiedlung (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB) und einer geordneten Entwicklung des Gemeindegebiets zuwiderläuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 05.05.2021 09:13 Uhr