Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 a BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 02.07.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) | Sitzung des Stadtrates | 02.07.2020 | ö | 3.2 |
Beschluss
Auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs vom Ingenieurbüro Weiß vom 2. Juli 2020 ist die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.05.2021 09:17 Uhr