Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 02.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 02.07.2020 ö 3.2

Beschluss

Auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs  vom Ingenieurbüro Weiß vom 2. Juli 2020 ist die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2021 09:17 Uhr