Neubau eines Bungalows mit Doppelcarport durch Jasmin Vitzthum, Neukirchner Str 28 a, 92431 Neunburg vorm Wald auf Fl.Nr. 410/3, Gemarkung Neunburg vorm Wald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses, 08.10.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Zum Neubau eines Bungalows mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 410/3 der Gemarkung Neunburg wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die Immissionsschutzabteilung des Landratsamtes Schwandorf ist am Verfahren zu beteiligen.

Um die gesicherte Erschließung bestätigen zu können, muss der Antragsteller mit dem Zweckverband der Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe und den Stadtwerken noch eine Sondervereinbarung zum Anschluss an die Wasserver- bzw. Abwasserentsorgung abschließen. Straßenbautechnischen Maßnahmen, wie z. B. Unterhalt des Privatweges wären vom Grundstückseigentümer selbst, auf eigene Kosten zu veranlassen. Die Räum-  und Streupflicht des Weges obliegt dem Eigentümer des Baugrundstücks.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2021 09:45 Uhr