Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens durch die Stadtwerke Neunburg vorm Wald - Entsorgung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung hier: Ermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 18.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 18.03.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Der Werkleiter der Stadtwerke Neunburg vorm Wald - Entsorgung wird ermächtigt, nach Einholung von mindestens 3 Angeboten, ein Kommunaldarlehen für die Stadtwerke in Höhe von 1.500.000 € unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konditionen aufzunehmen und die erforderlichen Kreditverträge abzuschließen. Die Zinsbindung soll aufgrund des derzeitigen Zinsniveaus möglichst lange gewählt werden.

Die Summe liegt im Rahmen des von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigten Gesamtbetrages für Kreditaufnahmen für das Wirtschaftsjahr 2020 für die Stadtwerke Neunburg vorm Wald - Entsorgung. Von dem dafür gebildeten Darlehenshaushaltseinnahmerest aus dem Jahr 2020 in Höhe von 4.419.400 steht noch die Gesamtsumme zur Verfügung.

Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.06.2022 08:56 Uhr