Kommunale Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet; Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz zur Übertragung der Befugnisse


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 24.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 24.06.2021 ö 5

Beschluss

  1. Mit Sitzung des Stadtrates vom 4. Februar 2021 wurde die Übertragung der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs durch den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz beschlossen. Bis zum Beitritt in die Mitgliedschaft schließt die Stadt Neunburg vorm Wald die beiliegende Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz ab. Diese Zweckvereinbarung gilt bis zum In-Kraft-Treten der nächsten Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz und dem damit verbundenen Beitritt der Stadt Neunburg vorm Wald zum Zweckverband.

  1. Der Abschluss erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in der geltenden Fassung. Die o.g. Verbandssatzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die Zweckvereinbarung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der vorliegenden Form zu unterzeichnen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

Datenstand vom 10.06.2022 09:16 Uhr