Aufstellung eines Bebauungsplans für das Baugebiet "Nördlich der Schrenckstraße/Pentinger Steig"; a) Behandlung der im Rahmen der erneuten Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen b) Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB c) Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau eines Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten im gepl. Baugebiet "Nördlich der Schrenckstraße/Pentinger Steig" durch Reinhard und Antonie Meier, Schrenckstraße 7, 92431 Neunburg vorm Wald auf den Grundstücken FlNr. 773/11 und 773/19 (jeweils Teilfläche) der Gemarkung Neunburg vorm Wald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 23.09.2021 ö 1

Beschluss 1

Unter Berücksichtigung der in der Anlage enthaltenen Abwägungsbeschlüsse zu den im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung für das Wohngebiet „Nördlich der Schrenckstraße/Pentinger Steig“ in der Stadt Neunburg vorm Wald in der Fassung des Ingenieur-Büros Weiß, Beraten und Planen GmbH vom 23. September 2021 als Satzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Der Bürgermeister und die Verwaltung wird angewiesen, den Bebauungsplan erst dann auszufertigen und in der Folge bekanntzumachen, wenn die Freistellungserklärung des Bundeseisenbahnamtes bei der Stadt tatsächlich vorliegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die überregionale Geh- und Radwegverbindung wird zukünftig über die Krankenhaus- und Kolpingstraße bzw. verkehrsberuhigte Anliegerstraße des Baugebiets „Nördlich der Schrenckstraße/Pentinger Steig“ zur Bahnhofstraße geführt. Die Beschilderung ist entsprechend anzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Für das Bauvorhaben auf Neubau eines Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten im gepl. Baugebiet "Nördlich der Schrenckstraße/Pentinger Steig" durch Reinhard und Antonie Meier, Schrenckstraße 7, 92431 Neunburg vorm Wald auf den Grundstücken FlNr. 773/11 und 773/19 (jeweils Teilfläche) der Gemarkung Neunburg vorm Wald wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Baugenehmigungsverfahren ist durch das Landratsamt Schwandorf durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.06.2022 09:32 Uhr