Übernahme der Kosten für eine Fahrerlaubnis der Klasse C für Lenker von Feuerwehrfahrzeugen - Antrag der Freie Wähler-Fraktion


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 21.10.2021 ö 4

Beschluss

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag zur Förderung des Erwerbes der Fahrerlaubnis C für das Führen von Feuerwehr-Einsatzfahrzeugen und beschließt dazu folgende Kostenerstattungsregelungen:

1.  Die Stadt Neunburg vorm Wald bezuschusst ab 1. Januar 2022 den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C für aktive Mitglieder und Lenker von Feuerwehrgroßfahrzeugen über 7,5 to der Feuerwehren in Neunburg vorm Wald. Voraussetzung ist die Antragstellung der Förderung durch den Kommandanten der Stützpunktfeuerwehr bei der Stadt Neunburg vorm Wald im Rahmen der Mittelanforderung für den jährlichen Feuerwehrbedarf. Der Kommandant der Stützpunktwehr bestätigt, dass jeweils die Notwendigkeit der entsprechenden Fahrerlaubnis für den aktiven Dienst zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes erforderlich ist.

2. Pro Fahrerlaubnis werden einmalig max. 3.000 Euro an Förderung durch die Stadt gewährt. Etwaige Mehrkosten durch erhöhten Fahrstundenbedarf sowie Kosten für die Erweiterung der Fahrerlaubnis (z. B. CE, usw.) sind vom jeweiligen Feuerwehrmitglied selber zu tragen.

3. Die Kosten der Verlängerung der C-Führerscheine werden ebenso durch die Stadt Neunburg vorm Wald während des aktiven Feuerwehrdienstes übernommen. Sofern höhere Prüfgebühren anfallen aufgrund von Erweiterungen der Fahrerlaubnis (z. B. CE) oder Verfall der Erstzulassung, sind diese Mehrkosten vom jeweiligen Feuerwehrmitglied selber zu tragen.

4. Die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und das augenärztliche Gutachten durch einen vom Träger der Feuerwehr bestimmten Betriebsmediziner trägt ebenfalls während des aktiven Feuerwehrdienstes die Stadt Neunburg vorm Wald. Sofern die Untersuchung von einer anderen ärztlichen Stelle gewünscht ist, ist dies vorher mit der Verwaltung abzustimmen und wird nur in Ausnahmefällen genehmigt. Erfolgt keine Abstimmung, besteht keine Kostenübernahmegarantie.

5. Die jährlich erforderlichen Haushaltsansätze sind bei Haushaltsstelle 1301.4098 zu bilden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.06.2022 09:40 Uhr