Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Nebengebäude und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 401 der Gemarkung Fuhrn durch Melanie und Martin Schießl, Neusath 42, 92507 Nabburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 11.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 11.11.2021 ö 2.2

Beschluss

Der Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Nebengebäude und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 401 der Gemarkung Fuhrn durch Melanie und Martin Schießl, Neusatz 42, 92057 Nabburg wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Um die gesicherte Erschließung bestätigen zu können, muss der Antragsteller vor der Weiterleitung der Bauvoranfrage mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe und den Stadtwerken Neunburg vorm Wald noch eine Sondervereinbarung zum Anschluss an die Wasserversorgungsanlage abschließen. Straßenbautechnische Maßnahmen, wie z. B. Ausbau, Asphaltierung des Weges und Straßenbeleuchtung, wären vom Grundstückeigentümer selbst, auf eigene Kosten, zu veranlassen. Die Räum- und Streupflicht des Weges obliegt dem jeweiligen Eigentümer des Baugrundstücks.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.06.2022 09:42 Uhr