Breitbandausbau; Vorstellung der Ergebnisse der Markterkundung zum weiteren Glasfaserausbau in der Stadt Neunburg vorm Wald im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie sowie Festlegung der weiteren Verfahrensschritte und Definition der Förderkulisse - Anpassung des Beschlusses vom 27.07.2023
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 28.09.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) | Sitzung des Stadtrates | 28.09.2023 | ö | 2 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt auf Basis der Bayerischen Gigabitrichtlinie die in der Sitzung vorgestellten und zugestimmten, geänderten Erschließungsgebiete (1 bis 20) in ein zweistufiges Auswahlverfahren zu führen.
- Im Verfahren wird eine maximale Höhe des Angebotspreises (Wirtschaftlichkeitslücke) für eine optionale Aufhebung aus wirtschaftlichen Gründen für die Stadt Neunburg vorm Wald in Höhe von 4,0 Mio. € festgelegt.
- Die Festlegung der Miet- und Verkaufspreise von Leerrohren erfolgt auf folgender Basis:
- Verkauf des städtischen Leerrohrnetzes im
- Ortsteil Kröblitz mit rd. 471 m für insgesamt brutto 19.600 €,
- Ortsteil Kleinwinklarn mit rd. 62 m für insgesamt brutto 9.800 €,
- Ortsteil Seebarn mit rd. 2.251 m für insgesamt brutto 84.200 €,
- Gewerbegebiet West mit rd. 369 m für insgesamt brutto 19.600 €,
- Ortsteil Penting mit rd. 388 m für insgesamt brutto 5.900 € und
- Ortsteil Mitteraschau, Am Kohlschlag mit einer Länge (aus GIS) von 190 m für insgesamt brutto 6.413,07 €.
- Verkauf von Leerrohren der Stadtwerke Neunburg vom Wald Strom GmbH in
- Heinz-Flessner-Straße mit rd. 740 m für insgesamt brutto 38.317,20 €
(inkl. Straßenquerungen St2151 und St2040)
- Äußere Neukirchner Str. mit rd. 16 m für insgesamt brutto 828,48 € und
- Heinz-Flessner-Straße, Ende in der Neukirchner Straße mit rd. 280 m für insgesamt brutto 14.498,40 €,
- Ortsteil Mitteraschau, Warberger Straße, Verkauf an Stadtwerke mit einer Länge von 245 m (im Anschluss Vermietung) für insgesamt brutto 8.486,93 €.
3. Mietentgelt für die Rohre der Stadtwerke Neunburg vorm Wald Strom GmbH beträgt
1,55 €/m/Jahr zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und bezieht sich auf die fallweise Nutzung von Speednetzrohren für
1,55 €/m/Jahr zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und bezieht sich auf die fallweise Nutzung von Speednetzrohren für
a) Mietdauer von 20 Jahren,
b) Verwendung von Ein- und Ausstiegsschächten auf Kosten des Mieters (sonstige Unterbrechungen, Verwendung von Rohrabzweigern usw. sind nicht zulässig),
c) Ein- und Ausstiegsschächte gehen nach Vertragsende in das Eigentum des Vermieters über und
d) Anzeige- und Genehmigungspflicht bei Nutzungserweiterung, vorbehaltlich einer Anhebung des Mietpreises.
- Die Wertungskriterien gemäß Präsentation der Breitbandberatung Bayern vom 27.07.2023, die als Anlage dem Beschluss beigefügt ist, finden weiterhin Anwendung.
Die Verwaltung wird damit beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.11.2023 12:29 Uhr