Bundestagswahl 2021; Festlegung der Entschädigung der WahlhelferInnen (sog. "Erfrischungsgeld")
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 29.07.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) | Sitzung des Stadtrates | 29.07.2021 | ö | 7 |
Beschluss
Das Erfrischungsgeld für die Bundestagswahl 2021 wird entgegen der Regelung des § 10 Abs. 2 Bundeswahlordnung (BWO) für jedes Mitglied des Wahlvorstandes auf 40 € festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Datenstand vom 10.06.2022 09:26 Uhr