Bundestagswahl 2021; Festlegung der Entschädigung der WahlhelferInnen (sog. "Erfrischungsgeld")


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 29.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 29.07.2021 ö 7

Beschluss

Das Erfrischungsgeld für die Bundestagswahl 2021 wird entgegen der Regelung des § 10 Abs. 2 Bundeswahlordnung (BWO) für jedes Mitglied des Wahlvorstandes auf 40 € festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.06.2022 09:26 Uhr