Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens durch die Stadtwerke Neunburg vorm Wald - Entsorgung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung; hier: Ermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 27.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 27.03.2025 ö 9

Beschluss

Die Werkleitung der Stadtwerke Neunburg vorm Wald - Entsorgung wird ermächtigt und beauftragt, nach Einholung von mindestens drei Angeboten, ein Kommunaldarlehen für die Stadtwerke in Höhe von 1.000.000,00 Euro unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konditionen aufzunehmen und die erforderlichen Kreditverträge abzuschließen.

Die Summe liegt im Rahmen des von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigten Gesamtbetrages für Kreditaufnahmen des Wirtschaftsjahres 2024 der Stadtwerke Neunburg vorm Wald - Entsorgung. Der im Jahr 2024 bewilligte Betrag an Kreditaufnahmen beläuft sich auf 1.500.000,00 Euro und steht für das Wirtschaftsjahr 2025 noch komplett zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.05.2025 13:26 Uhr